Das Algerische Generalkonsulat in Frankfurt informiert die algerischen Staatangehörigen ohen festen Wohnsitz in Deutschland, die wegen der Massnahmen zum Schutz vor der COVID-19 Pandemie gestrandet sind, über Folgendes:
Das Bundesministerium des Innern hat die Aufenthaltserlaubnis bis zum 30. September 2020 verlängert für diejenigen Ausländer, die sich seit dem 17. März 2020 auf deutschem Hoheitsgebiet befinden und deren Visum oder Aufenthaltserlaubnis abgelaufen sind.
Eine Verlängerungspflicht ist daher nicht erforderlich.